Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den ersten Beratungstermin und einen Teil der kieferorthopädischen Behandlungskosten. Dieser hängt vom Schweregrad der Zahnfehlstellung ab, welcher in der Tabelle Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) genau festgelegt ist. Im ersten Beratungstermin ermitteln wir den Schweregrad der Fehlstellung und stufen diese in der KIG-Tabelle ein. Liegt ein Schweregrad der Stufe 1-2 vor, gewährt die Krankenkasse keine Kostenübernahme. Sollten Sie dennoch eine kieferorthopädische Behandlung wünschen, können wir Ihnen diese nur privat in Rechnung stellen. Bei den Schweregraden 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und notwendige Behandlung. Von diesem Kassenanteil tragen Sie als Patient zunächst 20% der Kosten. Diesen Eigenanteil erhalten Sie von der Krankenkasse nach erfolgreichem Behandlungsabschluss wieder zurück. Die Rechnungen stellen wir quartalsweise – 80% rechnen wir sofort mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab, für Ihren Eigenanteil über 20% erhalten Sie von unserer Abrechnungsgesellschaft eine Rechnung.
Bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Behandlung von stark ausgeprägten Kieferfehlstellungen, welche eine kombinierte kieferorthopädische / kieferchirurgische Behandlung erfordern. Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20% der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Behandlungsabschluss von der Krankenkasse zurück erhalten.
Bestimmte Leistungen, wie nahezu unsichtbare Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks oder Bögen aus besonderen Materialien übernimmt die Krankenkasse nicht. Diese außervertraglichen Leistungen sind von Ihnen privat zu übernehmen.
Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden kann. Wenn der so genannte Freibetrag überschritten wird, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen.
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.
Unsere Rechnungen werden über die Abrechnungsgesellschaft ZA AG gestellt. Durch diese Zusammenarbeit ist es uns möglich, Ihnen attraktive Ratenzahlungsmodelle sowie professionelle Finanzierungen für kieferorthopädische Behandlungen anzubieten. Für Rückfragen stehen Ihnen die ZA AG als auch wir jederzeit zur Verfügung.